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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08   

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https://dejure.org/2010,78247
OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08 (https://dejure.org/2010,78247)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.03.2010 - 4 L 375/08 (https://dejure.org/2010,78247)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. März 2010 - 4 L 375/08 (https://dejure.org/2010,78247)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08
    Das Vorbringen der Kläger begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 -1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 -1 BvR 830/00 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08
    Das Vorbringen der Kläger begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 -1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 -1 BvR 830/00 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08
    Die hinsichtlich der Anwendbarkeit der für die Entscheidung eines Gerichts maßgeblichen Rechtsvorschriften gerügte Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu der von den Klägern genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts besteht schon deshalb nicht, weil sich die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhebung maßgebliche Sach-und Rechtslage -und dementsprechend auch das der Beitragserhebung zu Grunde zu legende Landes-und Satzungsrecht -nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im (Erschließungs-)Beitragsrecht einzig nach dem Zeitpunkt bestimmt, in dem für das Grundstück die sachliche Beitragspflicht entsteht und deshalb auch eine spätere Änderung dieser Verhältnisse keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Beitragsbescheids hat (BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 -8 B 5/95 -, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Es handelt sich dabei um einen in der Praxis üblichen Auffangtatbestand (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. März 2010 - 4 L 375/08 - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2169, 1025a) für die Fälle, in denen ein Grundstück bei der Verteilung des Aufwands unberücksichtigt bleiben müsste, weil die Geschosse in dem aufstehenden Gebäude die Mindesthöhe für Vollgeschosse nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BS 2015 unterschreiten (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2004 - 1 L 26/03 -).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Anlage im beitragsrechtlichen Sinne überdimensioniert ist, ist danach das Abwasserentsorgungskonzept des Verbandes, dem im Rahmen seines Organisationsermessens ein entsprechender Entscheidungsspielraum eröffnet ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.03.2010, 4 L 375/08).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Anlage im beitragsrechtlichen Sinne überdimensioniert ist, ist danach das Abwasserentsorgungskonzept des Verbandes, dem im Rahmen seines Organisationsermessens ein entsprechender Entscheidungsspielraum eröffnet ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. März 2010 - 4 L 375/08 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

    Nach einem Grundsatz des intertemporalen Verwaltungsrechts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.2861 -, juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 L 375/08 -, juris Rn. 14; OVG Weimar, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 -, juris Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2023 - 4 L 13/23

    Unverhältnismäßigkeit des Aufwands der öffentlichen Trinkwasserversorgung

    Dieses Ermessen betrifft beispielsweise die Form der Ausgestaltung der Verhältnisse zum Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Januar 1998 - A 2 S 399/96 -, juris Rn. 3) sowie im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Abwasserbeseitigungskonzepts (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris Rn. 26) insbesondere die Dimensionierung der Entsorgungseinrichtungen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 L 375/08 -, juris Rn. 10; Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 67/09 -, juris Rn. 35), die Gestaltung eines oder mehrerer technischer Systeme nach Art, Weise und Lage (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris Rn. 24) und die rechtliche Zusammenfassung oder selbständige Trennung von Einrichtungen des Entsorgungssystems (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. September 1996 - A 2 S 122/96 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 4. Juli 2001 - 1 L 248/01 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 24. Juni 2015 - 4 L 32/15 -, juris Rn. 15; Urteil vom 14. Mai 2019 - 4 K 215/16 -, juris Rn. 89).
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